Donnerstag, 12. März 2015

Wahlrechte und Staatsschulden




Ich werde das Gefühl nicht mehr los, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem üblichen Modell der meisten demokratischen Verfassungen und der Höhe der Staatsverschuldung besteht.

In den meisten Ländern, die ich meine, geht man einmal alle vier oder fünf Jahre zur Wahlurne und gibt eine oder zwei Stimmen ab, wobei das letztere schon die schlechtere Variante ist, da damit eine Liste gewählt wird. Das Zustandekommen dieser Liste richtet sich nach parteiinternen Erwägungen, die nichts mit einer Qualifikation oder Wählerpräferenzen zu tun hat. Der Wähler hat jedenfalls keinen Einfluss auf diese Liste. 

Gewählt werden in der Regel diejenigen, die mit Unterstützung ihrer Partei die besten Wahlversprechen machen, die anschliessend aber auch straffrei oft umgestossen oder schlicht und einfach unter den Tisch fallen gelassen werden. Wenn diese jedoch umgesetzt werden, dann sind sie in der Regel kostenträchtig, führen zu höheren Ausgaben, während an anderer Stelle (Besitzstand, privilegierte Klientel) nichts eingespart wird.

Nach der Wahl wird der "mündige Bürger" (Titulierung des Wählers in den wenigen Wochen vor der Wahl) in die Unmündigkeit überführt und man schreibt dem Bürger immer mehr vor, was er zu tun und zu lassen hat. Auch dies ist mit höheren Ausgaben verbunden, für das die Politiker genau so wenig aufkommen müssen, wie für die teuren Wahlgeschenke. Das zahlen die Wähler. Sollten die Politiker ebenfalls davon betroffen sein, können sie das durch Gesetze und Privilegien abmildern oder es macht ihnen dank besserer Versorgung wenig aus, was für den Durchschnittswähler jedoch nicht gilt.

Das wirksamste Votum des Wählers, nämlich über die Staatseinnahmen, sprich die Steuern, zu entscheiden, hat der Bürger nie besessen. Sonst könnte er den gewählten Bürgervertretern ja die Ausgaben beschneiden, die kontinuierlich wachsen, sei es durch neue Verordnungen, Gesetze, bürokratische Umtriebe etc.

In der Schweiz z.B., wo die Bürger alleine über die Höhe der Steuern entscheiden und deren Zustimmung bei grösseren Projekten (Investitionen etc.) zwingend ist, haben wir eine viel niedrigere Verschuldung des Staates, egal auf welcher Ebene (Kommune, Kanton, Land). Das nenne ich eine bessere Art des Wirtschaftens, die auch nicht dazu führt, dass die Unvernunft regiert, wie in anderen Ländern befürchtet wurde und wird, die Plebiszite vehement und gebetsmühlenartig ablehnen.

Im Gegenteil. In diesem Land der Eidgenossen wird vor einer plebiszitären Entscheidung das Für und Wider ausführlich und auch in den Medien diskutiert, woran man sich andernorts ein Beispiel nehmen darf. Zum Beispiel bei uns, also in einem Land, das keine Verfassung, aber ein Verfassungsgericht hat. 




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